EXKLUSIV FÜR JOURNALISTEN
 
 
SUCHESuchen
VERSICHERUNGSTHEMEN
DETAIL-SUCHEDetail-Suche
   
Vorherige Seite ÜBERSICHT Nächste Seite
Das perfekte Bonusheft
Lückenlose Zahnvorsorge mindert Eigenanteil erheblich

Klicken Sie auf das Bild, um sich eine größere Version  anzeigen zu lassen.
Foto: DAK/Wigger
Wer in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte sich schnell um einen Termin kümmern: Nur wer jährlich zur Vorsorge geht und dies im Bonusheft dokumentiert, bekommt im Ernstfall einen zusätzlichen Zuschuss. „Die DAK zahlt ihren Versicherten einen Festzuschuss von 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung mit Kronen, Brücken und Prothesen. Er wird auch dann gewährt, wenn der Patient sich für einen aufwändigeren Zahnersatz entscheidet“, erklärt DAK-Zahnexpertin Ute Salge-Krause. „Der jeweilige Festzuschuss erhöht sich bei Nachweis der regelmäßigen kalenderjährlichen Vorsorgeuntersuchungen für die letzten fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung um 20 beziehungsweise 30 Prozent. Jugendliche bis 18 Jahre müssen alle sechs Monate zur Vorsorge gehen, um diese Zuschüsse zu erhalten.“

Anders als der Zahnersatz werden Amalgam- und Kompositefüllungen (Keramik-Kunststoff) direkt über die Versichertenkarte abgerechnet. Wer Kunststofffüllungen vorzieht, bekommt von seinem Zahnarzt eine Rechnung über den Mehraufwand. Inlays müssen grundsätzlich privat finanziert werden, die Kosten für Implantate übernehmen die Krankenkassen nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Festzuschuss wird jedoch auch bei diesen Alternativen gezahlt.

„Es ist nachvollziehbar, dass Patienten auch beim Zahnersatz nur so viel Geld wie nötig ausgeben möchten. Ich warne jedoch vor der Schnäppchenjagd um jeden Preis“, sagt Ute Salge-Krause. „Wer etwa die Daten aus seinem Heil- und Kostenplan in eines der Online-Auktionsportale eingibt, erhält möglicherweise ein sehr günstiges Angebot. Dieses kann aber nach der späteren Untersuchung noch revidiert werden. Wer Pech hat, zahlt dann wohlmöglich drauf.“

Wer erwägt, das Vertrauensverhältnis zu seinem angestammten Zahnarzt aufzugeben und zu einem Dentaldiscounter zu wechseln oder eine Behandlung im Ausland durchführen zu lassen, sollte dies offen mit seinem Zahnarzt besprechen. Bieten der Discounter oder die Zahnklinik im Ausland wirklich dieselbe Qualität? Was, wenn es Komplikationen gibt? „Jede Praxis gewährt eine Garantie von mindestens zwei Jahren auf ihre Leistungen. Während dieser Zeit werden Fehler behoben, ohne dass Kosten für den Patienten anfallen. Die Fehler ihrer Kollegen korrigieren die Ärzte jedoch nur gegen Bezahlung“, gibt die DAK-Expertin zu Bedenken.

DAK-Versicherte, die Preise vergleichen möchten, können sich mithilfe der Datenbank „Caredental“ kostenlos über verschiedene zahntechnische Leistungen informieren. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben außerdem das Beratungsangebot „Zahnärztliche Zweitmeinung“ eingerichtet. Örtliche Ansprechpartner sind im Internet unter www.zahnaerztliche-zweitmeinung.de zu finden.

Wer seinen Eigenanteil beim Zahnersatz weiter senken oder Zuschüsse bei Inlays und Implantaten kassieren möchte, kann eine von „FinanzTest“ und „Cash“ ausgezeichnete private Zusatzversicherung abschließen, die die DAK ihren Kunden in Kooperation mit der HanseMerkur anbietet. Mit „DAKplus Zahn“ und der Ergänzung „DAKplus Zahn Extra“ reduzieren Versicherte ihren Eigenanteil beim Zahnersatz und erhalten Zuschüsse auf Inlays und Implantate.

Die örtlichen DAK-Geschäftsstellen beraten Versicherte rund um Zahnersatz und Vorsorge. Fragen zu „DAKplus Zahn“ und „DAKplus Zahn Extra“ werden unter der DAK-Zusatz-Schutz-Hotline, Tel. 01801/121316 oder per E-Mail unter dakinfoline@hansemerkur.de beantwortet.



Erscheinungsdatum:

10/23/2007

Ansprechpartner/in:

DAK-Pressestelle

E-Mail:

presse@dak.de

Telefon:

040 / 2396-1409
  

 
FOTOS ZUM THEMA