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DAK-Schülerthemendienst, Ausgabe 6
Ohne Moos nix los - Mit kleinen Jobs das Taschengeld aufbessern

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Überall riecht es nach Punsch und Plätzchen, zu Hause brennen die Advents-Kerzen und der Wunschzettel ist voll. Zu voll vielleicht? Und du überlegst, dein Taschengeld etwas aufzubessern?

Da bist du nicht allein, denn etwa jeder dritte Schüler verdient sich etwas Geld dazu. Natürlich nicht nur für Weihnachtsgeschenke, sondern auch für Klamotten, Kino oder den ersten Urlaub mit Freunden. Jobben kann auch bei der Berufswahl helfen. Außerdem lernst du, dir die Zeit einzuteilen und gut mit Geld umzugehen. Doch wer darf was arbeiten und wie viel? Claudia Ernst von der Krankenkasse DAK klärt auf.

Bis 12 die große Ausnahme
Wenn du noch nicht 13 Jahre alt bist, darfst du eigentlich gar nicht arbeiten. Denn in Deutschland ist Kinderarbeit verboten. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Bei Musikaufführungen, Rundfunk-, Film- und Fotoaufnahmen dürfen jüngere Schüler bis zu drei Stunden am Tag mitmachen, bei Theatervorstellungen höchstens vier Stunden. Voraussetzung ist: Die Eltern, die Schule, der Kinderarzt, das Jugendamt und das Amt für Arbeitsschutz haben das erlaubt.

Erste Jobs ab 13
Mit 13 oder 14 Jahren kannst du ein bisschen arbeiten, wenn deine Eltern einverstanden sind. Doch es müssen leichte Jobs sein, wie Babysitten, Zeitungen austragen, Flyer verteilen, auf dem Bauernhof helfen oder Nachhilfe geben. Das darf nicht länger als zwei Stunden am Tag dauern – auch in den Ferien. Und du darfst weder morgens vor der Schule noch nach 18 Uhr oder am Wochenende arbeiten.

Als Jugendlicher Kohle machen
„Ab 15 Jahre bist du nach dem Gesetz ein Jugendlicher. Wenn du auch schon neun Jahre Schule hinter dir hast, darfst du bis zu acht Stunden täglich arbeiten“, erläutert Claudia Ernst von der DAK. “Pro Woche aber nicht mehr als 40 Stunden.“ Ferienjobs dürfen maximal vier Wochen dauern. Jährlich sind dabei höchstens 20 Arbeitstage zulässig. Nachts, das heißt von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, dürfen Schüler nur ausnahmsweise arbeiten, etwa in der Bäckerei, auf dem Bauernhof oder im Restaurant. Auch am Wochenende ist Arbeiten nur in Krankenhäusern und Pflegeheimen erlaubt. Wenn man mit 15 bereits eine Ausbildung macht, ist das natürlich anders.
Mit 18 Jahren bist du volljährig und kannst arbeiten wie ein Erwachsener – solange du zur Schule gehst aber nicht mehr als 50 Tage oder 2 Monate im Jahr.

Wie du einen Schülerjob findest
Frage deine Eltern, ihre Freunde, die Eltern deiner Freunde und Nachbarn – meistens hat jemand einen guten Tipp oder gar selbst einen kleinen Job zu vergeben, wie einkaufen oder mit dem Hund spazieren gehen
Frage in Geschäften, Supermärkten, Restaurants und Unternehmen in deiner Nähe, ob sie eine Aushilfe brauchen oder einen Ferienjob für dich haben
Schau im Supermarkt ans „schwarze Brett“, dort hängen oft viele kleine Anzeigen
Hänge einen Zettel mit deiner Telefonnummer in Kindertagesstätten auf – viele Eltern suchen einen zuverlässigen Babysitter
Lies die Kleinanzeigen in der Zeitung – manchmal ist etwas Passendes dabei
Schau ins Internet, zum Beispiel:
www.schuelerjobs.dechuelerbs.de
www.ferienjob.de
www.hallobabysitter.de


Das geht gar nicht

Manche Jobs sind für Schüler verboten, weil sie der Gesundheit schaden können:
  • Wenn du danach bezahlt wirst, wie viel du in einer bestimmten Zeit schaffst
  • Jobs, wo es immer heiß, nass, kalt oder laut ist
  • Schleppen von schweren Lasten
  • Arbeiten an Maschinen, zum Beispiel Sägen, Fräsen oder Hobeln
  • Arbeiten mit Feuer, giftigen oder ätzenden Stoffen, Schweißen
  • Jobs an Tankstellen, weil Benzin krebserregende Stoffe enthält
  • Jobs, in denen man sich schnell mit Krankheitserregern infizieren kann
  • Fahren von Gabelstaplern, Traktoren und anderen Kraftfahrzeugen

Finger weg von solchen Angeboten:
  • Zu Hause arbeiten, zum Beispiel Briefumschläge füllen oder Kugelschreiber zusammenbasteln
  • Kosmetika oder Lebensmittel verkaufen, die du erst selbst kaufen musst
  • Jobs, bei denen du erst ein Seminar besuchen musst, das du bezahlen sollst
  • Castings, bei denen du teure Fotos selbst bezahlen musst

So erkennst du Betrüger:
  • Die Firma verrät nicht ihren Namen
  • Teure Telefonnummern, die mit 0190- oder 0900- beginnen
  • Es wird dir ganz viel Geld versprochen
  • Das erste Treffen soll nicht in der Firma, sondern in einem Cafè sein


Alles meins?
Jeder, der arbeitet, muss von seinem Lohn eine Lohnsteuer zahlen – auch Schüler. Aber bevor du letztlich etwas abgeben musst, musst du ziemlich viel verdient haben, nämlich rund 10.200 Euro im Jahr. Aber Achtung: Ab 8.005 Euro ist das Kindergeld futsch! Das dürfte dann deine Eltern ärgern.

„Die meisten Schülerjobs sind Minijobs“, erklärt Claudia Ernst von der DAK. „Du verdienst im Monat maximal 400 Euro und kannst alles behalten. Erst, wenn du mehr als 400 Euro verdienst, musst du Sozialabgaben zahlen.“ Bei Ferienjobs ist das anders: Du kannst im Jahr bis zwei Monate oder 50 Arbeitstage so viel verdienen, wie du willst – ohne Abgaben. Krankenversichert bist du trotzdem über deine Eltern. Und passiert ein Unfall, bist du normalerweise über die Firma unfallversichert, die dich beschäftigt. Anders sieht es bei kleinen privaten Jobs aus, wie Rasen mähen oder einkaufen für den Nachbarn. „Hier solltest du unbedingt eine private Unfallversicherung haben“, rät die DAK-Expertin.

Nicht vergessen: die Schule!
Auch wenn die Kohle noch so lockt, eines sollte ganz klar sein: An erster Stelle steht immer die Schule. „Wenn die Schule dich nur noch stresst, die Noten nach unten gehen oder du ständig müde bist und dich schlapp fühlst, dann läuft etwas richtig schief“, warnt Claudia Ernst. Wer zu viel arbeitet, kann schnell den Anschluss verlieren. Ein guter Schulabschluss bringt aber mehr als ein dickes Taschengeld. Auch Freizeit, Hobbys und Freunde sind mehr wert als das neueste Computerspiel und Markenklamotten.



Letzte Aktualisierung:

11/14/2011

Ansprechpartner/in:

Claudia Ernst

E-Mail:

claudia.ernst@dak.de